Behandlungskosten

Die Behandlungskosten orientieren sich an den autonomen Honorarrichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer:

Rückerstattungen der Sozialversicherungen sind bei Kassenleistungen in der Regel 80% des Kassentarifes bzw. entsprechend den Regelungen in den Satzungen der jeweiligen Sozialversicherung.